Jede Person, die neu von der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a. G. mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Einzelvertrag versichert wird.
Besonders geeignet ist die „Huckepack-BU“ als Ergänzungsversicherung für:
Das Produkt Collect Plus von Biometric bildet die Grundlage für die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Biometric Underwriting GmbH ist ein Assekuradeur aus Hamburg und handelt als Vertreter des Versicherers Lloyd’s Insurance Company S.A..
Die Biometric ist u.a. dafür zuständig, die Versicherungsscheine auszustellen, Beiträge zu erheben und Leistungsfälle zu begleiten. Falls es also zu einer Berufsunfähigkeit kommen sollte, wird Ihren Kunden neben uns auch das Team von Biometric zur Seite stehen.
Auf dem Antrag zur „Huckepack-BU“ über unubu B2B finden Ihre Kunden daher auch das Biometric Logo.
Dieses Konzept hinter dem Produkt wird weltweit schon über 80 Jahren genutzt. In Deutschland wird es von vielen Unternehmen (auch DAX-Unternehmen) bereits als betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung eingesetzt.
Die Versicherer, die die Risiken für Biometric und folglich für die Huckepack-BU absichern, sind nicht irgendwer, sondern die Lloyd‘s Insurance Company S.A. (Sitz in Brüssel). Lloyd’s ist von Standard & Poor’s mit AA- (Stand 06.2024 – vergleichbar mit Allianz und anderen Großversicherern) bewertet worden. Das Unternehmen gehört zu Lloyd’s of London („Lloyd’s“) und nutzt Lloyd’s zur Rückversicherung. Lloyd’ besteht seit 1688 und setzt sich aus über 50 durch Lloyd’s zugelassenen Syndikaten (Tochterunternehmen internationaler und renommierter Versicherungsunternehmen) zusammen.
Selbstverständlich unterliegen alle diese Unternehmen den hohen Lloyd’s-Standards. Lloyd’s versichert seit langem das Berufsunfähigkeitsrisiko von Künstlern, Schauspielern und Sportlern und ist auch außerhalb dieser Bereiche ein namhafter Berufsunfähigkeitsversicherer.
Dabei sind nicht unbedingt Arbeitsunfälle der größte Grund. Vielmehr stellen psychische Erkrankungen wie eine Depression, Burn- oder Bore-Out das größte Risiko dar. Es sind die Ergebnisse unserer heutigen Arbeitswelt, die das Risiko ansteigen lassen, und es trifft nicht nur körperlich tätige Menschen, wie Handwerkerinnen und Handwerker – sondern insbesondere auch verwaltend tätige Berufsgruppen.
Aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft arbeitsunfähig zu sein, ist das größte existenzielle Risiko eines Menschen. Durch den Verlust des Einkommens ist die Existenz in besonderer Weise gefährdet. Etwas anschaulicher ist das Problem erkennbar, wenn Sie Ihre Kunden einmal die nachfolgenden Fragen stellen: Was meinen Sie, wie viel Sie im Altern von 30 noch bis Ende 67 verdienen werden? Bei einem Durchschnittsgehalt von derzeit 48.000 EUR pro Jahr sind das 1,77 Mio. EUR! Überlegen Sie mal, wie lange Ihre eigenen finanziellen Reserven reichen, wenn Sie dieses Einkommen aus der Arbeit nicht mehr haben? Können Sie wirklich über einen langen Zeitraum noch Miete oder das eigene Haus bezahlen? Und überlegen Sie doch auch einmal: Haben Sie Ihr Auto Vollkasko versichert? Vermutlich ja. Aber das ist vielleicht 50.000 EUR wert, aber sicher nicht 1,77 Mio. EUR. Oder, falls Sie ein Haus haben: Haben Sie das versichert? Sicherlich ja. Aber auch das ist eher 500.000 EUR als 1,5 Mio. EUR wert. Warum also wollen Sie Ihre kleineren Risiken versichern, aber Ihr mit Abstand größtes Risiko von 1,77 Mio. EUR unversichert lassen, obwohl Totalschäden am Auto oder Haus sicherlich viel seltener eintreten als 25% wie in der BU?
Denken Sie jetzt auch einmal an die Familie Ihres Kunden – denn die Erfahrungen sowie die Fallzahlen zeigen, dass eine Berufstätige oder ein Berufstätiger selten alleine berufsunfähig wird. Es leiden im Fall der Fälle alle in der Familie unter dem Einkommensverlust. Der bereits erreichte Lebensstandard ist bedroht und der soziale Abstieg nur noch eine Frage der Zeit.
Versichert ist die Reduzierung der Berufsfähigkeit wegen Unfall, Krankheit oder mehr als altersbedingtem Kräfteverfall um 50% oder mehr.
Eine Karenzzeit von 6 Monaten ist dabei einzuhalten. Die Karenzzeit ist die Zeit, in der Versicherungsschutz im Grunde besteht, aber noch keine Versicherungsleistungen erbracht werden, ähnlich einer Wartezeit
Nach der Vertragslaufzeit von 3 Jahren wird durch die Biometric Underwriting GmbH automatisch, mindestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, ein Erneuerungsangebot an den Versicherungsnehmer verschickt. Dieses enthält eine Zusammenfassung der bisherigen jährlichen Prämien sowie die jährlichen, zukünftigen Prämien für die folgenden (bis zu) 3 Jahren.
Sollte der Versicherer diese Police zu ihrem vorgesehenen Ablaufdatum nicht verlängern oder die Bedingungen der Police für die Erneuerung zum vorgesehen Ablaufdatum ändern wollen, wird der Versicherungsnehmer mind. 3 Monate vor Ablauf benachrichtigt.
Der Vertrag kann von dem Versicherungsnehmer zum Ende der Zahlungsperiode gekündigt werden (bei monatlicher Zahlung also monatlich).
Die Berufsunfähigkeitsrente kann zum jährlichen Fälligkeitsdatum bis zu 75 % des Bruttoeinkommens, maximal auf 10.000 EUR (Kaufleute) bzw. 5.000 EUR (andere) ohne Gesundheitsprüfung mit einer Erklärung gem. der Antragsfragen erhöht werden. Selbstverständlich kann die BU-Rente auch entsprechend reduziert werden – dies kann jederzeit geschehen.
Ja. In Kombination mit bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen können nicht mehr als 100% des vorherigen Bruttoeinkommens aus Arbeitstätigkeit abgesichert werden. Dies gilt aber nur für Berufsunfähigkeitsversicherungen, die bei Antragsstellung erfragt wurden.
Wenn Ihr Kunde wegen gleicher Ursache innerhalb von 12 Monaten nach Genesung erneut berufsunfähig wird, wird der vorheriger Zeitraum der Berufsunfähigkeit an den Leistungszeitraum von maximal 20 Jahren angerechnet.
Wenn Ihr Kunde mehr als 12 Monate genesen war und dann wegen der gleichen Ursache wieder berufsunfähig wird, beginnt der max. 20 Jahre Leistungszeitraum und die Karenzzeit neu. Wenn Ihr Kunde wegen einer anderen Ursache berufsunfähig wird als bei der vorigen Berufsunfähigkeit, dann beginnt der Leistungszeitraum auch neu.
CollectPlus besteht aus zwei Leistungskomponenten:
• Einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente über maximal 10 Jahre sowie
• im Anschluss einer einmaligen Kapitalzahlung in Höhe von maximal 10 Jahresrenten bei dauerhafter Berufsunfähigkeitsversicherung.
Es wird eine leistungsfreie Karenzzeit von 180 Tagen vereinbart.
Die Vertragslaufzeit ist auf (zunächst) drei Jahre begrenzt.
Es wird die aktuelle Risikoprämie je nach Alter ermittelt, die Beiträge steigen ab dem 31. Lebensjahr an.
Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung muss auch die zugrundeliegende Ursache (Unfall, Krankheit oder übermäßiger Kräfteverfall) während der Policenlaufzeit eingetreten sein.
Die „Huckepack-BU“ist eine Kombination aus einer Standard-BU mit einer Sonderklausel und der Berufsunfähigkeitsversicherung von der Biometric Underwriting GmbH.
Berufsunfähigkeitsversicherung von Biometric im Überblick:
• Kollektivkonditionen erstmalig für Einzelpersonen zugänglich durch die Versicherungsnehmereigenschaft bei der Volkswohlbund Lebensversicherung a. G.
• niedrige Beiträge
• Absicherung bis zu 5.000 € monatlicher BU-Rente für körperlich tätige Personen und bis zu 10.000 € für kaufmännisch tätige Personen möglich.
Das Produkt hinter der „Huckepack-BU“ heißt Collect Plus von Biometric Underwriting
Nur zwei Berufs-/Risikogruppen:
• Personen, mit weniger als 90%iger Schreibtischtätigkeit (Dienstreisen gelten als Schreibtischtätigkeit)
• Personen, mit mehr als 90%iger Schreibtischtätigkeit
Der Beitrag ist dynamisch am Alter ausgerichtet.
Keine abstrakte Verweisung
Karenzzeit von 180 Tagen
Max. 10 Jahre Leistungsdauer der vereinbarten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente, zzgl. einer Kapitalabfindung einer max. 10jährigen BU-Jahresrente.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nach Art der Schadenversicherung kalkuliert.
Vertragslaufzeit maximal drei Jahre, danach automatisches Verlängerungsangebot. Beitrag dynamisch am Alter ausgerichtet
Nutzen Sie die speziell auf die Bedürfnisse von Vertriebspartnern entwickelte Online-Antragsstrecke, die einfach und verständlich die Systeme und Beitragsrechner von VOLKSWOHL BUND und Biometric kombiniert.
…oder vereinbaren Sie einen Rückruf mit uns
Versichert ist die Reduzierung der Berufsfähigkeit wegen Unfall, Krankheit oder mehr als altersbedingten Kräfteverfall um mehr als 50% – siehe Bedingungen Teil EINS Ziff. I 1 iVm Teil ZWEI der Police
Nein. Siehe Bedingungen Teil VIER Ziff. 8
Konkrete Verweisung
Der Betroffene kann in zumutbarer Weise eine andere Tätigkeit konkret ausüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung hinsichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung entspricht.
Abstrakte Verweisung
Unter der abstrakten Verweisung versteht man die Verweisung auf einen nicht ausgeübten Beruf, der nach Fähigkeiten und Kenntnissen ausgeübt werden könnte und der bisherigen Lebensstellung entspricht.
Voraussetzung für Leistungen ist der Eintritt des BU-begründenden medizinischen Ereignisses und der Berufsunfähigkeit selbst während der Policenlaufzeit. Bestätigt Ihr Arzt trotz Diagnose des medizinischen Ereignisses Ihre Arbeitsfähigkeit, gelten spätere Verschlechterungen als Eintritt.
Deutsche Policen erfordern nur den Eintritt der Berufsunfähigkeit während der Versicherungslaufzeit. Die Versicherer identifizieren jedoch die medizinischen Gründe im Fragebogen und schließen Vorerkrankungen auch dann aus, wenn grundsätzlich Arbeitsfähigkeit besteht.
Das ist möglich. Während der Vertragslaufzeit sind die Beiträge garantiert. Zum jeweiligen Ablauf des Vertrages kann es zu Preisanpassungen durch den Versicherer kommen.
Die Ursachen sind nicht begrenzt auf schadenbedingte Anpassungen, sondern können auch aus allgemeinen Marktentwicklungen erfolgen. Bisher ist eine schadenbedingte Beitragsanpassung noch nicht vorgekommen.
Eine Bereicherung lassen die Versicherer nicht zu. Die maximal versicherbare Leistung ist auf 75% des Bruttoeinkommens begrenzt. Eine Anpassung an veränderte Einkommen ist möglich.
Ebenso kann zur Berücksichtigung variabler Einkommensbestandteile ein Durchschnittswert aus den letzten Jahren gebildet werden.
Leistungen aus anderen Berufsunfähigkeitsversicherungspolicen werden nur angerechnet, wenn wir Ihren Kunden vor Vertragsbeginn nach der Existenz solcher Policen gefragt haben und Ihr Kunde uns diese dann nicht genannt haben.
Einnahmen aus beruflicher Tätigkeit werden nur angerechnet, wenn sie aus dem unmittelbar vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf stammen und zusammen mit der gezahlten Rente mehr als 100% des vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erzielten Monatseinkommens überschreiten.
Die Leistung endet (vorbehaltlich einer anderweitigen Individualabsprache) mit Eintritt in die gesetzliche oder eine anderweitig vereinbarte Rente, spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
Hierbei spielt die Kombination aus der Rente für die vorübergehende Berufsunfähigkeit und der Kapitalzahlung für die dauernde Berufsunfähigkeit keine Rolle.
Im obigen Fall wird die zehnjährige vorübergehende Berufsunfähigkeits-Rente mit Ablauf des 64. Lebensjahres enden, so dass noch eine vierfache Jahresleistung als dauerndes Berufsunfähigkeits-Kapital gezahlt wird, vorausgesetzt, dass die versicherte Person mit Ende 63 eine dauernde Berufsunfähigkeit nachweist.
An die versicherte Person.
Nein. Ein Beispiel für ein bewusste Exponierung könnte sein, wenn eine versicherte Person trotz Kenntnis über eine bestehende Lawinenwarnung ein gesperrtes Skigebiet begeht oder dort Ski fährt und dadurch eine Lawine auslöst, in deren Folge die versicherte Person berufsunfähig wird.
Dieser Ausschluss wurde in unserem Gesamtbestand von den Versicherern bisher nicht angewendet (Stand: 06/2024).
Spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages erhält Ihr Kunde eine Mitteilung über die Fortführung des Vertrages in Form eines Verlängerungsangebots mit den dann gültigen Konditionen oder in Form einer schriftlichen Kündigung.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Versicherungsperiode i.d.R. um eine weitere Versicherungsperiode. (Im Falle der Erhöhung ist lediglich Ihre schriftliche Bestätigung in Form der dann aktuell gültigen Dienstobliegenheitserklärung notwendig.) Ihr Kunde erhält ein Verlängerungsangebot, dass Ihr Kunde annehmen oder ablehnen kann. Erneute Gesundheitsfragen werden nicht gestellt.
aDurch geeignete Unterlagen (Steuererklärung, Gehaltsnachweis, etc.).
Die Höhe ist frei wählbar, soweit sie unterhalb von 75 % des Brutto-Jahreseinkommens bleibt.
Die vorübergehende Berufsunfähigkeit ist mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Die dauernde Berufsunfähigkeits-Leistung ist steuerfrei.
Grundsätzlich steigt der Beitrag jährlich an. Für die Altersgruppen unter 25 und ab 58 gelten Sonderregeln. Diese Prämienentwicklung steht bei Beginn des Vertrages fest. Außerhalb dieser Veränderung kann der Versicherer die Beiträge während der Laufzeit nicht erhöhen.
Die Rentenzahlung für die vorübergehende Berufsunfähigkeit beginnt nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Karenzzeit und beträgt maximal zehn Jahre. Sofern dann eine dauernde Berufsunfähigkeit nachgewiesen wird, wird je nach Vereinbarung ein Einmal-Kapital in Höhe von maximal zehn vorübergehende Berufsunfähigkeits-Jahresrenten gezahlt. Die Leistungszahlung des Versicherers endet spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
Die Karenzzeit beschreibt den Zeitraum zwischen Eintritt der Berufsunfähigkeit und Beginn der Leistungsphase. Sie beträgt 180 Tage.
Ja, Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland oder der Europäischen Union. Der Versicherungsschutz gilt dann weltweit.
Das Arbeitseinkommen. Sonstige Zins- oder Mieteinkünfte etc. werden nicht berücksichtigt, da diese auch bei Berufsunfähigkeit weiterlaufen.
Die Vorlage eines Bescheides der Deutschen Rentenversicherung ist als Nachweis der Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen nicht ausreichend.
Ja, soweit in der Kombination der Zahlungen Ihr Einkommen überschritten wird.
Ja! Die monatliche Rente wird zu jedem Jahrestag der Leistungszahlungen entweder um 7 % oder um den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen jährlichen prozentualen Anstieg des Verbraucherpreisindex des Landes, in dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat, angepasst – je nachdem, welcher Prozentsatz geringer ist.
Der Gerichtsstand ist Deutschland.
Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen Ihrer Kunden ab, wenn diese aufgrund von Krankheit oder Unfall ihren zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können.
Im Leistungsfall wird eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente gezahlt, die dazu dient, finanzielle Verpflichtungen zu decken und den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Dabei ist es unerheblich, ob die versicherte Person theoretisch noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte – entscheidend ist, dass sie in ihrem bisherigen Beruf zu mindestens 50 % berufsunfähig ist.
Grundsätzlich können wir nahezu alle Berufe versichern – vom Handwerker, über den Angestellten, bis hin zum selbstständigen Unternehmer. Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Schutz, unabhängig davon, ob Ihre Kunden körperlich oder geistig tätig sind.
Es gibt jedoch einige Berufe, die aufgrund eines besonders hohen Risikos nur eingeschränkt oder gar nicht versicherbar sind. Eine Übersicht dazu finden Sie in unseren Annahmerichtlinien.
In diesen Fällen prüfen wir gern gemeinsam alternative Absicherungsmöglichkeiten, damit Ihre Kunden dennoch bestmöglich geschützt sind.
Grundsätzlich gibt es keine pauschalen Ausschlüsse für bestimmte Krankheiten oder Verletzungen. Allerdings müssen bei der Antragstellung Vorerkrankungen im Rahmen der Gesundheitsfragen angegeben werden. Die Versicherbarkeit hängt dann von der individuellen Risikoprüfung ab.
Damit Ihre Kunden eine möglichst passgenaue Absicherung erhalten, bieten wir die Möglichkeit einer anonymisierten Risikovoranfrage an. So können Sie unverbindlich prüfen lassen, ob und unter welchen Bedingungen ein Versicherungsschutz möglich ist.
Unser Ziel ist es, für jeden Kunden eine faire und transparente Lösung zu finden – daher erfolgt unsere Risikoprüfung stets mit einem hohen Maß an Individualität und unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Kunden.
In der Regel gibt es bei unserer Berufsunfähigkeitsversicherung keine Wartezeiten – der Versicherungsschutz gilt also ab dem ersten Tag nach Vertragsbeginn.
Eine Karenzzeit, also der Zeitraum zwischen Eintritt der Berufsunfähigkeit und dem Beginn der Rentenzahlung, kann individuell bei der Antragstellung vereinbart werden. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn bereits finanzielle Rücklagen oder andere Absicherungen für den kurzfristigen Ausfall vorhanden sind. So lassen sich die Beiträge gezielt an die persönlichen Bedürfnisse anpassen.
Im Leistungsfall informiert der Kunde uns zunächst über seine Berufsunfähigkeit. Anschließend wird ihm ein persönlicher Leistungssachbearbeiter zugewiesen, der ihn durch den gesamten Prozess begleitet.
Die weiteren Schritte erfolgen in enger Abstimmung mit dem Kunden: Es wird geklärt, welche Unterlagen für die Prüfung erforderlich sind, und er erhält Unterstützung bei der Antragstellung. Unser Ziel ist eine zügige und faire Leistungsprüfung, sodass der Kunde schnellstmöglich die ihm zustehenden Leistungen erhält.
Als Makler stehen Sie während des gesamten Prozesses als vertrauensvolle Ansprechperson für Ihren Kunden zur Verfügung. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich jederzeit direkt an uns wenden, damit wir gemeinsam eine optimale Lösung finden.
Welche Nachweise im Leistungsfall erforderlich sind, hängt vom Einzelfall des Kunden ab. Eine pauschale Auflistung gibt es nicht, da die erforderlichen Unterlagen je nach Art der Erkrankung oder Verletzung sowie der ausgeübten Tätigkeit unterschiedlich sein können.
Die erforderlichen Nachweise werden in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Leistungssachbearbeiter festgelegt. So stellen wir sicher, dass nur die wirklich notwendigen Unterlagen angefordert werden, um eine schnelle und faire Leistungsprüfung zu gewährleisten. Als Makler können Sie sich jederzeit an uns wenden, um Ihre Kunden bestmöglich durch das Verfahren zu begleiten.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung eignet sich für alle, die sich gegen das finanzielle Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern möchten.
Insbesondere junge Menschen sollten frühzeitig an eine Absicherung denken, denn eine Berufsunfähigkeit kann jederzeit eintreten, unabhängig von Alter und Beruf.
Unsere Versicherung bietet maßgeschneiderte Lösungen für jede Lebenssituation, damit jeder Kunde den bestmöglichen Schutz erhält.
Dank der ereignisabhängigen und -unabhängigen Nachversicherungsgarantie kann der Versicherungsschutz im Laufe der Zeit an veränderte Lebensumstände des Kunden angepasst werden. Zudem können optionale Bausteine nachträglich ein- oder ausgeschlossen werden.
Für Einzelheiten hierzu und zu weiteren Anpassungsmöglichkeiten verweisen wir auf die Versicherungsbedingungen.
Die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung wird zu Beginn individuell festgelegt. Sollte sich das gesetzliche Renteneintrittsalter ändern, hat Ihr Kunde die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit zu verlängern, um weiterhin optimal abgesichert zu sein.
Die Beitragszahlung ist flexibel und kann je nach Bedarf monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich vereinbart werden. Bei Zahlungsschwierigkeiten bieten wir verschiedene Lösungen zur Überbrückung an, damit der Vertrag nicht gefährdet wird.
Weitere Details zu den Anpassungsmöglichkeiten und Überbrückungslösungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an Ihren Maklerbetreuer oder die Ansprechpartner in den Kompetenzcentern wenden. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um den Vorgang zu besprechen und alle notwendigen Schritte einzuleiten, damit Ihre Kunden schnellstmöglich die bestmögliche Hilfe erhalten.
Der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung wird für jeden Kunden individuell berechnet und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören das Alter, der Beruf, der Gesundheitszustand sowie die gewünschte Versicherungssumme und die Vertragslaufzeit.
Je nach Beruf und den damit verbundenen Risiken kann die Prämie höher oder niedriger ausfallen. Auch der Gesundheitszustand spielt eine Rolle, denn Vorerkrankungen oder bestimmte gesundheitliche Einschränkungen können den Beitrag beeinflussen.
Bei Antragstellung erstellen wir ein individuelles Angebot, das auf die persönliche Situation des Kunden eingeht, damit er den optimalen Versicherungsschutz zu fairen Konditionen erhält.
Ja, es gibt bestimmte Faktoren, die sich je nach Beruf und individueller Tätigkeit des Kunden prämienmindernd auswirken können. So kann z. B. ein hoher Anteil an Bürotätigkeit, ein höherer Bildungsabschluss oder Personalverantwortung zu einer günstigeren Prämie in der Berufsunfähigkeitsversicherung führen.
Diese Faktoren werden bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Jeder Beruf wird individuell bewertet und wir stellen sicher, dass Ihr Kunde die für seine berufliche Situation besten Konditionen erhält.
Ein Berufswechsel während der Vertragslaufzeit muss nicht gemeldet werden. Im Leistungsfall gilt für die Prüfung der Berufsunfähigkeit immer der zuletzt ausgeübte Beruf.
Wechselt die versicherte Person jedoch in einen neuen Beruf, kann dieser freiwillig angezeigt werden. Im Rahmen einer Berufswechselprüfung wird geprüft, ob der neue Beruf zu einer günstigeren Prämie führt. Ist dies der Fall, wird der Beitrag entsprechend angepasst. Andernfalls bleibt der Beitrag unverändert und der Vertrag wird zu den bisherigen Bedingungen weitergeführt.
Im Leistungsfall können Sie den Leistungsantrag ganz einfach an den zuständigen Maklerbetreuer, einen Mitarbeiter des Kompetenzcenters oder direkt an die Hauptverwaltung richten. Wir sorgen dafür, dass Ihnen die entsprechenden Kontaktdaten schnell und unkompliziert zur Verfügung gestellt werden, damit der Antrag zügig bearbeitet werden kann.
Unser Team unterstützt Sie bei allen notwendigen Schritten, damit Ihr Kunde im Leistungsfall schnell die ihm zustehende Hilfe erhält.
Ja, bei Zahlungsschwierigkeiten gibt es die Möglichkeit der Beitragsbefreiung. Darüber hinaus bieten wir weitere Möglichkeiten zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten an.
Die genauen Einzelheiten und weiteren Möglichkeiten sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Dort finden Sie einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, die wir in solchen Fällen anbieten, um Ihnen und Ihren Kunden die nötige Flexibilität zu geben.
Wir bieten Maklern umfassende Unterstützung, um das Produkt erfolgreich zu verkaufen. Dazu gehören:
Unser Ziel ist es, Ihnen alle notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit Sie Ihre Kunden bestmöglich beraten und das Produkt erfolgreich verkaufen können.
Ja, Sie können Schulungsmaterial und Broschüren zum Produkt ganz einfach über das Druckstückportal herunterladen. Dort finden Sie eine Vielzahl von Materialien, die Ihnen helfen, das Produkt besser zu verstehen und es Ihren Kunden effektiv zu vermitteln.
Das Portal bietet Ihnen jederzeit Zugriff auf aktuelle und detaillierte Verkaufsunterlagen, damit Sie immer bestens informiert sind und Ihre Kunden fundiert beraten können.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Fall sorgfältig geprüft. Innerhalb von 5 Arbeitstagen erhalten Sie ein Votum der Leistungsabteilung, ob der Versicherte für die angegebene Erkrankung Anspruch auf Leistungen hat.
So wissen Sie und der Versicherte schnell und transparent, wie der Antrag weiterbearbeitet wird und welche nächsten Schritte erforderlich sind.
Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung hebt sich durch mehrere Besonderheiten von anderen Anbietern am Markt ab:
Individuelle Nachversicherungsgarantie: Innerhalb der ersten 5 Jahre kann die Versicherungssumme mit einer Nachversicherungsgarantie ereignisunabhängig und ohne erneute Gesundheitsprüfung bis auf das Doppelte der ursprünglichen Rente erhöht werden.
Diese Merkmale machen unsere Berufsunfähigkeitsversicherung besonders flexibel, individuell und fair – und bieten Ihren Kunden einen maßgeschneiderten Schutz, der sich ihren Lebensumständen anpasst. Die genauen Details sowie weitere Highlights entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Die maximal versicherbare Rente hängt vom Beruf und Einkommen des Kunden ab und muss finanziell angemessen sein.
Bei einer beantragten monatlichen Rente von bis zu 3.000 € genügt die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag. Wird eine höhere Rente beantragt, sind zusätzliche ärztliche Untersuchungen erforderlich.
Ab einer beantragten Monatsrente von 2.501 € müssen zusätzlich Einkommensnachweise vorgelegt werden, um die finanzielle Angemessenheit zu prüfen.
Diese Regelungen stellen sicher, dass der Versicherungsschutz optimal an die individuellen Lebensumstände des Kunden angepasst ist.
unubu B2B UG (haftungsbeschränkt)
Über unubu B2B UG (haftungsbeschränkt)
unubu B2B bietet, in Kooperation mit der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a. G. sowie dem Assekuradeur Biometric Underwriting GmbH, Vertriebspartnern im Vermittlermarkt mit der cleveren Huckepack-BU die Möglichkeit, den eigenen Kunden eine faire BU-Absicherung anbieten zu können. Unkompliziert. Online. Ohne Papierkram. In max. 10 Minuten zur fairen BU-Absicherung Ihrer Kunden!
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